Sie haben insgesamt 28 Stimmen, die Sie auf Bewerberinnen und Bewerber wie folgt verteilen können:
Sie können auch für den Wohnbezirk wählen, in dem Sie nicht wohnen.
Eine Person kann von Ihnen ein bis drei Stimmen erhalten, indem Sie in das Kästchen hinter dem Namen entweder ein Kreuz bzw. die Zahl 1 setzen oder mehr Stimmen mit der Zahl 2 oder Zahl 3 vergeben.
Sie dürfen dabei aber die Höchstbewerberzahl je Wohnbezirk nicht überschreiten.
Sie können zum Beispiel wie folgt Ihre Stimmen für den Wohnbezirk II verteilen:
Sie geben entweder mehrere gekennzeichnete Stimmzettel ab oder Sie schreiben auf den Stimmzettel einer Fraktion bzw. Partei Personen einer anderen Gruppierung. So können Sie Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Fraktionen bzw. Parteien verteilen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie dieser Person auch den richtigen Wohnbezirk zuordnen. Personen auf diesen Stimmzetteln, die nicht ausdrücklich von Ihnen gekennzeichnet sind, erhalten keine Stimme.
Wenn Sie den Stimmzettel einer Fraktion bzw. Partei unverändert, d.h. ohne Kennzeichnung von Personen abgeben, erhält jede Person auf dem Stimmzettel eine Stimme. Bei den Wohnbezirken II bis V gilt jedoch bei vier auf der Liste stehenden Personen die Besonderheit, dass nur drei Personen eine Stimme erhalten.
Stehen auf dem ausgewählten Stimmzettel wie bei den Freien Wählern beispielsweise 24 Personen, so werden nur 22 Stimmen gezählt (für den Wohnbezirk II und III können nur drei Stimmen trotz vier Bewerbern gezählt werden).
Ihre weiteren sechs Stimmen verfallen so!
Für den Wahlkreis VI Bad Mergentheim können Sie insgesamt sieben Stimmen vergeben.
Jede Person darf jedoch höchstens drei Stimmen erhalten.